header-anwaelte-und-notare-03.jpg

Aktuell

In eigener Sache: Herzliche Gratulation unserer Lernenden!

Wir gratulieren unserer Lernenden, Natascha Hochreuter, zur erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung. Nun ist es geschafft und die Anstrengungen der letzten Wochen wurden mit einem sehr guten Ergebnis belohnt.

Wir sind stolz auf Natascha und freuen uns, dass sie ihren beruflichen Werdegang bei uns weiterführen wird.

Auch interessiert an einer Lehre bei uns? Studer Anwälte und Notare bildet seit Jahrzehnten Kaufleute EFZ Fachrichtung Notariat aus. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Soeben erschienen: Die 100 häufigsten Fragen zum neuen Erbrecht

Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. In unserer Schriftenreihe für die Praxis "Die 100 häufigsten Fragen" haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema "neues Erbrecht" zusammengestellt. 

Die Publikation können Sie ab sofort bei uns für 10. Franken bestellen unter
https://www.studer-law.com/kontakt.html.

Erbrecht: Wenn man den lieben Gott spielen will

Dass es sich nicht lohnt, das Gesetz umgehen zu wollen, zeigt der im Fachmagazin 50plus erschienene Praxisfall von Dr. Benno Studer. Um in den Genuss der höheren Einzel-AHV-Renten zu gelangen, liess sich ein älteres Ehepaar scheiden. Die Ehegattin hatte dazumals ein uneheliches Kind mit in die Beziehung gebracht. Nicht bedacht hatte das Paar, dass geschiedene Ehegatten das Erbrecht durch die Scheidung verlieren.

Weiterlesen

 

Diese Regeln beinhaltet das neue Erbrecht

In der heutigen Ausgabe der Finanz und Wirtschaft erläutern Dr. Benno Studer und David Fuhrer im Interview, was die wichtigsten Neuerungen im Erbrecht sind und in welchen Fällen Handlungsbedarf besteht.

Ehe für gleichgeschlechtliche Paare - was gilt?

Am 1. Juli 2022 ist es soweit: Gleichgeschlechtliche Paare können heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Was eröffnen sich damit für Möglichkeiten bezüglich Güterstand? Was bedeutet die Gesetzesänderung für im Ausland geschlossene Ehen und was gilt bezüglich gemeinsamen Kindern? Notar und Anwalt David Fuhrer erklärt die wichtigsten Änderungen in seinem aktuellen Beitrag in der Aargauischen Zeitung. 

In eigener Sache: Das Büro Studer tritt die Nachfolge von Notar René Müller in Möhlin an

Am 1. April 2022 ging in Möhlin eine Ära zu Ende. Nach 62 Jahren Notariatstätigkeit hat sich René Müller entschlossen, in den Ruhestand zu treten. Um seine Nachfolge und Stellvertretung zu sichern, war René Müller bereits 2008 eine Bürogemeinschaft mit der Studer Anwälte und Notare AG eingegangen. Nun hat er seine Geschäfte übergeben. Das ganze Team dankt René Müller herzlich für die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünscht ihm alles Gute!

Erbrecht: Ein fatales Missverständnis

Was ein fehlendes Testament kosten kann und dass Moral und Recht nicht identisch sind, zeigt Dr. Benno Studer in seinem aktuellen Beitrag im Fachmagazin 50plus auf. Anhand eines tragischen Praxisfalls geht er auf das Erbrecht von Geschwistern ein und klärt über gängige Missverständnisse auf.

Weiterlesen

Willensvollstreckung und bäuerliches Pacht- und Bodenrecht

In der Festschrift für Hans Rainer Künzle „Der letzte Wille, seine Vollstreckung und seine Vollstrecker“ befasst sich Dr. iur. Benno Studer mit praktischen Fragen der Willensvollstreckung in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Nachlässen.

Das Buch, herausgegeben von Prof. Dr. Peter Breitschmid, Prof. Dr. Paul Eitel und Dr. Alexandra Zeiter, ist im Schulthess Verlag erschienen und kann hier bestellt werden.

In eigener Sache: Notarin und Notariatspraktikant neu an Bord

Wir freuen uns sehr, mit MLaw Natascha Schärz unseren Standort Möhlin mit einer zusätzlichen Notarin verstärkt zu haben. Natascha Schärz ist eine erfahrene Urkundsperson, die Ihnen für sämtliche notarielle Fragestellungen kompetent zur Seite steht.

Zudem begrüssen wir MLaw Tim Salz, Rechtsanwalt und LL.M., welcher Einblick ins Notariat gewinnen will und bei uns ein Notariatspraktikum absolviert.

Sie wollen mehr über Natascha Schärz, Tim Salz und das ganze Team erfahren? Dann besuchen Sie hier die Profile auf unserer Webseite.

Neues Erbrecht: Bereits heute für morgen planen

Am 1. Januar 2023 tritt die Revision des Schweizer Erbrechts in Kraft. Den Erblassern wird mehr Spielraum bei der Nachlassplanung ermöglicht und moderne Formen des Zusammenlebens werden besser berücksichtigt.

Wissen Sie, dass bereits heute eine Nachlassplanung auf die künftig geltenden Bestimmungen ausgerichtet werden kann und dadurch über einen grösseren Anteil des Nachlasses frei verfügt werden kann? Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.

Sie verfügen bereits über einen Erbvertrag oder ein Testament? Kein Problem, wir überprüfen diese für Sie unentgeltlich und unterstützen Sie bei Bedarf hinsichtlich der neuen Regelungen.

Bitte kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da.