Am 1. Januar 2023 tritt die Revision des Schweizer Erbrechts in Kraft. Den Erblassern wird mehr Spielraum bei der Nachlassplanung ermöglicht und moderne Formen des Zusammenlebens werden besser berücksichtigt.
Wissen Sie, dass bereits heute eine Nachlassplanung auf die künftig geltenden Bestimmungen ausgerichtet werden kann und dadurch über einen grösseren Anteil des Nachlasses frei verfügt werden kann? Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Sie verfügen bereits über einen Erbvertrag oder ein Testament? Kein Problem, wir überprüfen diese für Sie unentgeltlich und unterstützen Sie bei Bedarf hinsichtlich der neuen Regelungen.
Bitte kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da.