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Aktuell

Fälle aus der Erbrechts-Praxis

Enterbung, Pflichtteilsverletzung, Erbverzicht und Erbengemeinschaft: Anhand zweier spannender Fälle aus der Praxis zeigt Dr. Benno Studer auf, was für Geschichten das Erbrecht schreibt. Interessiert? Dann lesen Sie die zwei Beiträge, die im Fachmagazin 50plus erschienen sind.

In eigener Sache: Neue Notarin an Bord

Es freut uns sehr, dass ab sofort MLaw Murielle Fischer unser Team verstärkt. Murielle Fischer ist eine erfahrene Notarin, die Ihnen für sämtliche notarielle Fragestellungen kompetent zur Seite steht. 

Möchten Sie mehr über Murielle Fischer erfahren oder einen Ihrer publizierten Beiträge zum Thema Willensvollstreckung oder Stockwerkeigentum lesen? Dann besuchen Sie hier Ihr Profil auf unserer Webseite.

Vorsorgeauftrag: Das müssen Sie beachten!

Lebenssituationen können sich durch eine Krankheit oder einen Unfall schnell ändern. Eine mögliche Urteils- oder Handlungsunfähigkeit tritt oft ganz unverhofft ein und kann jeden treffen. Für eine Regelung ist es nie zu früh, jedoch schnell zu spät. Was müssen Sie dabei beachten? Lesen Sie hier, was bei der Aufsetzung eines Vorsorgeauftrags wichtig ist.

Achtung bei umfassenden Renovationen

Was kann von den Liegenschaftsunterhaltskosten bei den ordentlichen Steuern abgezogen werden? Steuerfachfrau Denise Schmid und Dr. Benno Studer erläutern in einem Beitrag im Unternehmensmagazin "Mögazette" die gängige Praxis im Kanton Aargau.

Stolpersteine beim Bauhandwerkerpfandrecht

Hat ein Handwerker an einem Grundstück Arbeiten ausgeführt (und allenfalls Material geliefert) und wird er nicht bezahlt, kann er gestützt auf Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB zur Sicherung seiner Forderung ein Pfandrecht eintragen lassen (Bauhandwerkerpfandrecht). Rechtsanwalt und Notar David Fuhrer erklärt im folgenden Beitrag, was dabei zu beachten ist.

Das Gewinnanteilsrecht im bäuerlichen Bodenrecht

Das in der Landwirtschaft anwendbare bäuerliche Bodenrecht (BGBB) kennt ein sogenanntes Gewinnanteilsrecht in der Erbteilung. Im Unternehmermagazin Mögazette zeigt David Fuhrer, Rechtanwalt und Notar, auf, was für Anwendungsmöglichkeiten dieses Gewinnanteilsrecht bietet. 

Alte Zöpfe im Erbrecht

Was für erbrechtliche Regeln gelten für aussereheliche Kinder? Anhand eines aktuellen Falls zeigt Dr. Benno Studer im Fachmagazin 50plus auf, wie sich die Rechtslage beim Erben für aussereheliche Kinder, geboren vor dem 1. Januar 1978, gestaltet.

Neuerungen betreffend das Pflichtteilsrecht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 beschlossen, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Was heisst das: Bis zum 31. Dezember 2022 gilt noch das alte Recht. Umgekehrt: Wenn eine Person nach dem 31. Dezember 2022 stirbt, gilt automatisch das neue Recht. Die wichtigsten Neuerungen betreffen das Pflichtteilsrecht. 

Die Bindungswirkung beim Erbvertrag

In ihrem Beitrag im iusNet Erbrecht-Newsletter des Schulthess-Verlages haben Christian Suter und Dr. Benno Studer den Entscheid BGer 5A_121/2019 kommentiert, dem folgende Ausgangslage zugrunde lag: Nachkommen verzichteten erbvertraglich auf Ansprüche im Nachlass des erstversterbenden Ehegatten. Der Vater und Erblasser heiratete erneut und begünstigte die zweite Ehefrau u.a. mit lebzeitigen Schenkungen, welche die Kinder anfochten. Der Beitrag kommentiert das Institut des Erbvertrages, die Wirkung von darin getroffenen Anordnungen sowie Chancen und Risiken des Erbvertrages in der Praxis, auch im Lichte der Erbrechtsrevision.

Zum (kostenpflichtigen) Beitrag geht es hier

Müssen Ergänzungsleistungen von den Erben zurückbezahlt werden?

Seit anfangs 2021 ist es gesetzlich verankert, dass rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen nach dem Tod des Bezügers aus dem Nachlass zurückzuerstatten sind. In ihrem aktuellen Beitrag im Unternehmensmagazin "Mögazette" erläutert Petra Lanz, wie diese Rückerstattungspflicht ausgestaltet ist und was sie für die Erben bedeutet.