Die Sozialhilfe kann beantragt werden, wenn und soweit die bedürftige Person nicht über die notwendigen Mittel verfügt, um ihre grundlegenden Kosten im Alter, das sogenannte Existenzminimum, decken zu können und sich nicht selber helfen kann oder wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist.
In ihrem zweiten Beitrag in der Reihe "Wenn im Alter das Geld ausgeht" zeigt Rechtsanwältin Petra Lanz auf, wie die Bemessung der Sozialhilfe funktioniert.