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Aktuell

Sind Geschwister eigentlich erbberechtigt?

Ja! Wenn keine Nachkommen vorhanden und die Eltern vorverstorben sind, sind Geschwister erbberechtigt. Sie zählen zu den gesetzlichen Erben. Allerdings haben sie kein Pflichtteilsrecht, d.h. durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Geschwister vom Erbe ausgeschlossen werden. Mehr Informationen zu diesem Thema inklusiv Beispielen finden Sie im aktuellen Beitrag von Dr. Benno Studer im Magazin 50plus.

Käufer haften für Steuerschulden des Verkäufers bei Handänderungen von Grundstücken

Wer Grundeigentum, insbesondere ein Haus oder eine Wohnung, kauft, rechnet kaum damit, dass er für Steuerschulden des Verkäufers aus diesem Kauf haftbar gemacht werden kann. Doch genau dies ist seit dem 1. Januar 2020 im Kanton Aargau möglich: Käufer haften mit von ihnen gekauftem Grundeigentum für Steuerschulden, insbesondere Grundstückgewinnsteuern, wenn der Verkäufer diese nicht bezahlt.

Ihre Gesundheit ist uns wichtig

Es ist uns ein grosses Anliegen, Sie und unsere Mitarbeitenden hinsichtlich des Corona-Virus so gut wie möglich zu schützen. Gerne bitten wir Sie deshalb darum, in unseren Büros eine Maske zu tragen. Wir verfügen über grossräumige Sitzungszimmer und können so die aktuellen Vorschriften bezüglich Abstand bestens einhalten. Zudem können Sie sich darauf verlassen, dass wir sämtlichen Hygiene-Bestimmungen jederzeit nachkommen. Gerne stehen wir Ihnen zudem für telefonische Besprechungen oder Online-Konferenzen zur Verfügung.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir sind zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie 13.30 und 17.30 Uhr gerne für Sie da!

Tel. Büro Laufenburg und Frick: 062 869 40 69
Tel. Büro Möhlin: 061 855 70 70

Ihr Studer-Team

Die Erbteilung: Was im Streitfall zu beachten ist

In seinem Beitrag im Unternehmermagazin "Mögazette" zeigt Dr. Jonas Kipfer-Berger, Rechtsanwalt am Standort Möhlin, auf, welche Streitpunkte im Zuge einer Erbteilung aufkommen können und was vorzukehren ist, dass diese gar nicht entstehen.

Neu haften Käufer für Steuerschulden bei Immobilien-Kaufverträgen

Wer Grundeigentum, beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung, kauft, rechnet kaum damit, dass er für Steuerschulden des Verkäufers aus diesem Kauf haftbar gemacht werden kann. Doch genau dies ist seit dem 1. Januar 2020 im Kanton Aargau möglich: Käufer haften mit von ihnen gekauftem Grundeigentum für Steuerschulden, insbesondere Grundstückgewinnsteuern, wenn der Verkäufer diese nicht bezahlt. Die maximale Haftungshöhe dieses sogenannten gesetzlichen Grundpfandrechts entspricht drei Prozent des Kaufpreises.

100 häufigste Fragen zu Trennung und Scheidung

Unsere neue Publikation "Die 100 häufigsten Fragen zu Trennung und Scheidung" ist erschienen. Menschen, die sich in einem Trennungs- oder Scheidungsverfahren befinden oder ein solches in Erwägung ziehen, sind mit vielen Fragen und Entscheidungen konfrontiert. Mit unserer fünften Ausgabe in der Schriftenreihe für die Praxis haben wir für Betroffene und Interessierte eine Orientierungshilfe zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengesstellt. Das Büchlein ist ab sofort im Online-Handel erhältlich.

Hier können Sie eine direkte Bestellung aufgeben.

Erweiterung Glossar Erbrecht

Was genau bedeutet Nutzniessung? Für was benötigt man eine Erbbescheinigung? Und was ist ein öffentliches Inventar? Wir haben auf der Webseite www.neues-erbrecht.ch unser Glossar zu wichtigen Begriffen des Erbrechts erweitert. Schauen Sie vorbei.

Zum Glossar

Praktische Probleme der Bestellung des Stiftungsrats

Der grosse Gestaltungsspielraum des schweizerischen Stiftungsrechts kann zu Schwierigkeiten bei der Bestellung des Stiftungsrats führen. Dr. Jonas Kipfer-Berger, Rechtsanwalt am Standort Möhlin zeigt zusammen mit Prof. Dr. Georg von Schnurbein, Direktor des Centre for Philanthropy Studies der Universität Basel,  in einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift Expert Focus auf, wie Problemfelder zu antizipieren sind und so möglichen Konflikten bereits auf präventiver Ebene wirksam entgegengewirkt werden kann.

Damit beim Erben Klarheit herrscht

In ihrem Erbvertrag haben Grosseltern je 10'000.- Franken für ihre zwei Enkelkinder vorgesehen. Nun kommt ein weiteres Enkelkind auf die Welt, dass diesen Betrag ebenfalls erhalten soll. Muss nun der Vertrag angepasst werden? In seinem aktuellen Beitrag im Magazin 50plus zeigt Dr. Benno Studer auf: Es kommt ganz auf die Formulierung an. Damit Klarheit beim Erben herrscht, braucht es eindeutig formulierte Regelungen.

Immobilien vererben: Worauf Sie achten sollten

Was ist zu tun, wenn ein Nachkomme seine Erbschaft ausbezahlt haben möchte, das ganze Vermögen aber im Haus steckt, welches der überlebende Elternteil weiter bewohnen will? In seinem Beitrag im Magazin 50plus erläutert Dr. Benno Studer, was für Massnahmen getroffen werden können, um in einem solchen Fall Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Zudem geht er darauf ein, welcher Grundstückpreis beim Erben gilt.