Fluch und Segen des Erbvertrages
Für den Abschluss eines Erbvertrages ist der Beizug einer Urkundsperson (Notar) erforderlich. Ferner müssen zwei Zeugen die Verfügungsfähigkeit, das heisst die Zurechnungsfähigkeit der Vertragsparteien bestätigen. Ganz anders beim Testament: Dieses kann zwar auch notariell abgeschlossen werden. Gültig ist aber auch das eigenhändig verfasste Testament, welches von Anfang bis Ende von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden muss.
Wann ist es sinnvoll, einen Erbvertrag abzuschliessen? Was sind aber auch die Tücken eines Erbvertrages? Diesen Fragen geht Dr. Benno Studer anhand von Praxisbeispielen nach.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel im Magazin 50Plus.
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