.
Wir setzen uns dafür ein, dass Ihrem Willen sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod nachgelebt wird. Durch die 1982 gegründete Studer Nachfolge AG, die als juristische Person als Willensvollstreckerin eingesetzt werden kann, ist die Kontinuität – unabhängig von einer natürlichen Person – gewährleistet. Das Gleiche gilt in Bezug auf die 2016 gegründete Studer Vorsorge AG. Sie können sich dadurch in der Nachlassabwicklung und in Vorsorgemandaten jederzeit auf ein fachkompetentes Team mit langjähriger Erfahrung verlassen.